Schulden loswerden ohne Insolvenz – So funktioniert die außergerichtliche Einigung
Nicht jeder Schuldner muss den Weg über die Privatinsolvenz gehen. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich – schneller, diskreter und ohne Gerichtsverfahren.
Was ist eine außergerichtliche Einigung?
Bei einer außergerichtlichen Einigung wird mit allen Gläubigern verhandelt, ob sie auf einen Teil der Forderung verzichten, eine Ratenzahlung akzeptieren oder die Schuld stunden. Das Ziel: Eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Wann ist das möglich?
Eine außergerichtliche Einigung hat gute Chancen, wenn:
- Die Gesamtschulden überschaubar sind
- Regelmäßiges Einkommen vorhanden ist
- Nicht zu viele verschiedene Gläubiger beteiligt sind
- Der Schuldner kooperationsbereit ist
Wie läuft das ab?
- Bestandsaufnahme: Alle Schulden, Gläubiger und Forderungen werden erfasst
- Haushaltsplan: Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt
- Regulierungsvorschlag: Ein Vorschlag wird erstellt – z.B. Einmalzahlung mit Erlass des Rests
- Verhandlung: Die Koordination der Gläubigerkommunikation erfolgt durch die Beratungsstelle
- Einigung: Stimmen alle Gläubiger zu, ist die Sache erledigt
Was wenn nicht alle Gläubiger zustimmen?
Wenn auch nur ein Gläubiger ablehnt, scheitert die außergerichtliche Einigung formell. In diesem Fall ist der nächste Schritt die Privatinsolvenz – aber der Einigungsversuch ist ohnehin Pflicht vor dem Insolvenzantrag.
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Bei SchuldenStop Stuttgart prüfen wir zuerst, ob eine außergerichtliche Einigung für Sie möglich ist. Das ist immer unser erster Ansatz – weil es der schnellste und angenehmste Weg ist.
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