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SchuldenStop · März 2026 · 8 Min. Lesezeit

Inkasso — Ihre Rechte bei Inkassoforderungen

Ein Brief vom Inkassounternehmen löst bei vielen Menschen Panik aus. Drohende Formulierungen, hohe Summen, kurze Fristen. Aber: Sie haben Rechte. Nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt, und nicht jede Gebühr ist zulässig.

Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie Inkassoschreiben prüfen, wann Sie Widerspruch einlegen sollten und wie Sie seriöse von unseriösen Inkassounternehmen unterscheiden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

— Sie müssen nicht sofort zahlen — prüfen Sie die Forderung zuerst

— Überhöhte Inkassokosten sind nicht zulässig

— Sie haben das Recht auf eine detaillierte Aufschlüsselung

— Widerspruch ist kostenlos und hat keine negativen Folgen

— Bei unberechtigten Forderungen: nicht zahlen, sondern widersprechen

Was ist Inkasso und wie funktioniert es?

Inkasso bedeutet die Eintreibung offener Forderungen. Wenn ein Gläubiger (z. B. ein Telefonanbieter, ein Versandhaus oder ein Vermieter) eine Forderung nicht selbst eintreiben kann oder will, beauftragt er ein Inkassounternehmen. Dieses fordert den Schuldner im Namen des Gläubigers zur Zahlung auf.

Wichtig: Ein Inkassounternehmen hat keine besonderen Rechte. Es kann nicht pfänden, nicht klagen und nicht vollstrecken. Es kann nur auffordern. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Urteil ermöglicht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Inkassoschreiben erhalten — was tun?

Schritt 1: Ruhe bewahren. Ein Inkassobrief ist kein Gerichtsurteil. Sie haben Zeit, die Forderung zu prüfen.

Schritt 2: Forderung prüfen. Vergleichen Sie die im Schreiben genannte Forderung mit Ihren Unterlagen. Fragen Sie sich: Kenne ich den Gläubiger? Stimmt die Höhe der ursprünglichen Forderung? Habe ich bereits gezahlt? Ist die Forderung möglicherweise verjährt (3 Jahre)?

Schritt 3: Kosten prüfen. Inkassounternehmen dürfen Kosten berechnen — aber nur in angemessener Höhe. Zulässig sind in der Regel eine einmalige Inkassogebühr (orientiert am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG), Auslagenpauschale und Zinsen ab Verzug. Nicht zulässig sind doppelte Mahngebühren, Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren oder überhöhte Verzugszinsen.

Schritt 4: Reagieren. Wenn die Forderung berechtigt ist, zahlen Sie oder vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Wenn sie unberechtigt oder überhöht ist, legen Sie schriftlich Widerspruch ein.

Überhöhte Inkassokosten — was ist erlaubt?

Die Inkassokosten sind seit 2021 gesetzlich gedeckelt (§ 13a RDG). Ein Inkassounternehmen darf nicht mehr berechnen als ein Rechtsanwalt für die gleiche Tätigkeit. Bei einer Forderung von 500 € beträgt die maximale Inkassogebühr nach RVG ca. 58,50 € (1,3-fache Geschäftsgebühr). Viele Inkassounternehmen berechnen deutlich mehr — und das ist rechtswidrig.

Sie haben das Recht, eine detaillierte Kostenaufschlüsselung zu verlangen. Wenn die Kosten nicht nachvollziehbar sind, müssen Sie sie nicht zahlen.

Seriöse vs. unseriöse Inkassounternehmen

Seriöse Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (prüfbar unter rechtsdienstleistungsregister.de), nennen den konkreten Gläubiger und die genaue Forderung, geben Ihnen angemessene Fristen, akzeptieren Ratenzahlungsvorschläge und drohen nicht mit Haft oder sofortiger Pfändung.

Unseriöse Inkassounternehmen drohen mit Gefängnis (Schulden sind in Deutschland nicht strafbar!), verlangen Sofortzahlung per Telefon, nennen keine konkrete Forderung, verlangen Zahlung für Dienstleistungen, die Sie nie bestellt haben, und sind nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

Widerspruch gegen Inkassoforderungen

Wenn Sie eine Inkassoforderung für unberechtigt halten, widersprechen Sie schriftlich — per Brief, Fax oder E-Mail. Fordern Sie den Nachweis der Forderung an (Vertrag, Rechnung, Mahnung). Bestreiten Sie die Forderung konkret: „Ich bestreite die Forderung in Höhe von X € weil..."

Ein Widerspruch kostet nichts und hat keine negativen Folgen. Das Inkassounternehmen muss dann den Nachweis erbringen — oder die Forderung fallen lassen. Wenn es die Forderung weiterverfolgen will, muss der Gläubiger den gerichtlichen Weg gehen (Mahnbescheid).

Inkasso und Schufa

Inkassounternehmen können einen negativen Schufa-Eintrag veranlassen — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Forderung muss fällig und unbestritten sein, der Schuldner muss mindestens zweimal gemahnt worden sein (mit mindestens 4 Wochen Abstand), und der Schuldner muss auf die Möglichkeit eines Schufa-Eintrags hingewiesen worden sein.

Wenn Sie der Forderung widersprochen haben, darf kein Schufa-Eintrag erfolgen — die Forderung gilt dann als bestritten.

Wie SchuldenStop bei Inkassoforderungen unterstützt

SchuldenStop koordiniert die Prüfung und Kommunikation mit Inkassounternehmen. Im kostenlosen Erstgespräch wird die Situation erfasst: Welche Forderungen bestehen? Sind die Kosten angemessen? Gibt es Widerspruchsgründe?

Die rechtliche Bewertung — ob eine Forderung berechtigt ist, ob die Kosten zulässig sind, ob ein Schufa-Eintrag angefochten werden kann — erfolgt durch BSD e.V. und kooperierende Fachanwälte. SchuldenStop koordiniert den gesamten Prozess.

Häufige Fragen

Ja — ignorieren Sie Inkassoschreiben nicht. Prüfen Sie die Forderung und reagieren Sie innerhalb der genannten Frist. Wenn die Forderung unberechtigt oder überhöht ist, legen Sie schriftlich Widerspruch ein.
Nein. Inkassounternehmen dürfen nur Kosten berechnen, die tatsächlich entstanden sind. Überhöhte Gebühren, doppelte Mahnkosten oder Fantasie-Positionen sind nicht zulässig. Sie haben das Recht, eine detaillierte Aufschlüsselung zu verlangen.
Unseriöse Inkassounternehmen drohen mit Haft, verlangen Sofortzahlung per Telefon, nennen keine konkrete Forderung oder arbeiten ohne Registrierung. Seriöse Unternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.
SchuldenStop koordiniert die Prüfung und Kommunikation mit Inkassounternehmen. Die rechtliche Bewertung erfolgt durch BSD e.V. und kooperierende Fachanwälte. Das Erstgespräch ist kostenlos.

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des Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. SchuldenStop koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. und kooperierenden Fachanwälten. Rechtliche Bewertungen, Gutachten und insolvenzrechtliche Schritte erfolgen ausschließlich durch diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.

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