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SchuldenStop · März 2026 · 8 Min. Lesezeit
Mietschulden & Energieschulden — Was tun bei Räumungsklage und Stromsperre?
Mietschulden und Energieschulden haben eine besondere Dringlichkeit: Sie bedrohen nicht nur Ihre Finanzen, sondern Ihre Wohnung und Ihre Grundversorgung. Eine Räumungsklage kann Sie obdachlos machen, eine Stromsperre Ihren gesamten Alltag lahmlegen.
Dieser Ratgeber erklärt die Fristen, Ihre Rechte und die Sofortmaßnahmen, die Sie ergreifen können — bevor es zu spät ist.
Mietschulden — ab wann wird es gefährlich?
Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn Sie mit der Zahlung der Miete für 2 aufeinanderfolgende Monate in Verzug sind — oder wenn sich über einen längeren Zeitraum ein Rückstand von mindestens 2 Monatsmieten angesammelt hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Nach der fristlosen Kündigung kann der Vermieter eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Wenn das Gericht der Klage stattgibt, ergeht ein Räumungsurteil — und der Gerichtsvollzieher kann die Zwangsräumung durchführen.
Zeitablauf bei Mietschulden:
— 1 Monat Rückstand: Mahnung, erste Warnung
— 2 Monate Rückstand: Fristlose Kündigung möglich
— Nach Kündigung: Räumungsklage
— Nach Urteil: Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher
— Ihr Rettungsanker: Schonfristzahlung (2 Monate nach Klage)
Schonfristzahlung — die letzte Chance
Auch nach Einreichung der Räumungsklage können Sie Ihre Wohnung noch retten: Durch die sogenannte Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Wenn Sie innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die gesamten Mietrückstände vollständig bezahlen, wird die fristlose Kündigung unwirksam.
Wichtig: Dieses Recht besteht nur einmal in 2 Jahren. Und es gilt nur für die fristlose Kündigung — eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt bestehen.
Wenn Sie das Geld nicht selbst aufbringen können, prüfen Sie: Das Jobcenter kann bei Bezug von Bürgergeld ein Darlehen für Mietschulden gewähren (§ 22 Abs. 8 SGB II). Auch Sozialämter und Stiftungen können in Notfällen helfen.
Energieschulden — Stromsperre verhindern
Eine Stromsperre darf erst erfolgen, wenn der Rückstand mindestens 100 € beträgt, die Sperre mindestens 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt wurde, eine zweite Ankündigung 3 Tage vor der Sperrung erfolgt und die Sperre verhältnismäßig ist (§ 19 StromGVV).
Eine Stromsperre bei Familien mit kleinen Kindern, schwerkranken oder pflegebedürftigen Personen kann unverhältnismäßig sein — hier lohnt sich der Widerspruch.
Sofortmaßnahmen bei Energieschulden
1. Ratenzahlung anbieten: Kontaktieren Sie den Energieversorger sofort und schlagen Sie eine realistische Ratenzahlung vor. Viele Versorger stimmen zu, wenn Sie Initiative zeigen.
2. Jobcenter-Darlehen: Bei Bezug von Bürgergeld kann das Jobcenter ein Darlehen für Energieschulden gewähren (§ 24 Abs. 1 SGB II).
3. Grundversorger wechseln: Der Grundversorger in Ihrer Region ist verpflichtet, Sie zu beliefern — auch bei Schufa-Einträgen. Ein Wechsel kann die laufenden Kosten senken.
Wie SchuldenStop bei Miet- und Energieschulden unterstützt
SchuldenStop reagiert innerhalb von 24 bis 48 Stunden — bei Miet- und Energieschulden ist Geschwindigkeit entscheidend. Im kostenlosen Erstgespräch wird die Situation erfasst: Wie hoch ist der Rückstand? Wurde bereits gekündigt? Droht eine Räumungsklage oder Stromsperre?
SchuldenStop koordiniert die Kommunikation mit Vermietern, Hausverwaltungen und Energieversorgern. Die rechtliche Bewertung — ob eine Kündigung wirksam ist, ob eine Schonfristzahlung möglich ist, ob ein Jobcenter-Darlehen beantragt werden kann — erfolgt durch BSD e.V. und kooperierende Fachanwälte.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. SchuldenStop koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. und kooperierenden Fachanwälten. Rechtliche Bewertungen, Gutachten und insolvenzrechtliche Schritte erfolgen ausschließlich durch diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.