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P-Konto in Stuttgart – Sofortschutz vor Kontopfändung

SchuldenStop Stuttgart · Aktualisiert März 2026 · 8 Min. Lesezeit

Konto gepfändet? Handeln Sie sofort.

Bei einer akuten Kontopfändung zählt jeder Tag. Lassen Sie Ihr Konto bei der Bank in ein P-Konto umwandeln und kontaktieren Sie uns – wir koordinieren die weiteren Schritte.

📞 07031 – 71 52 822 anrufen  |  💬 WhatsApp: Sofort-Hilfe

Eine Kontopfändung gehört zu den belastendsten Situationen bei Schulden. Von einem Tag auf den anderen ist kein Zugriff auf das eigene Geld mehr möglich – Miete, Strom, Einkäufe, alles steht still. Doch es gibt einen gesetzlich garantierten Schutz: das P-Konto (Pfändungsschutzkonto).

Auf dieser Seite erklären wir, was ein P-Konto ist, wie Sie es in Stuttgart beantragen, welcher Freibetrag gilt und wie SchuldenStop Sie dabei unterstützt.

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto mit einem gesetzlich geschützten Freibetrag. Das bedeutet: Selbst wenn eine Pfändung auf Ihrem Konto liegt, können Sie über einen bestimmten Betrag pro Monat frei verfügen. Geld bis zur Höhe des Freibetrags ist vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Jede natürliche Person hat einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung ihres Girokontos in ein P-Konto. Die Bank darf die Umwandlung nicht verweigern.

Wie hoch ist der Freibetrag 2026?

SituationMonatlicher Freibetrag
Grundfreibetrag (alleinstehend)1.491,75 €
Mit 1 unterhaltsberechtigter Personca. 2.059,99 €
Mit 2 unterhaltsberechtigten Personenca. 2.369,99 €
Mit 3 unterhaltsberechtigten Personenca. 2.679,99 €
Wichtig: Der Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie Kindergeld, Unterhalt oder bestimmte Sozialleistungen erhalten. Dafür ist eine Bescheinigung erforderlich – SchuldenStop koordiniert das für Sie.

Wie beantrage ich ein P-Konto in Stuttgart?

Die Umwandlung ist unkompliziert und Ihr gesetzliches Recht:

  1. Antrag bei Ihrer Bank stellen: Mündlich oder schriftlich. Sie müssen keinen Grund angeben.
  2. Umwandlung abwarten: Die Bank hat 4 Geschäftstage Zeit für die Umwandlung.
  3. Freibetrag prüfen: Der Grundfreibetrag gilt automatisch. Für eine Erhöhung benötigen Sie eine Bescheinigung.
  4. Bescheinigung für Erhöhung besorgen: Bei Kindergeld oder Unterhaltspflichten kann der Freibetrag erhöht werden. Die Bescheinigung kann u.a. durch eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden.

Wichtig bei akuter Pfändung: Wenn Sie innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Pfändung die Umwandlung beantragen, gilt der Schutz rückwirkend. Das heißt: Bereits eingefrorenes Geld bis zum Freibetrag wird wieder freigegeben.

Was SchuldenStop für Sie tun kann

SchuldenStop Stuttgart unterstützt Sie bei der Kontopfändung organisatorisch und koordinierend:

Rechtliche Schritte werden durch den Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. (BSD) und kooperierende Fachanwälte übernommen.

P-Konto Hilfe – kostenlos und sofort

Konto gepfändet oder Pfändung droht? Wir erklären Ihre Optionen – kostenfrei und auf Deutsch oder Türkisch.

P-Konto: Rechte und Einschränkungen

Ein P-Konto schützt Ihr Geld, hat aber auch einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten:

Häufige Fragen zum P-Konto

Nein. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Wenn die Bank sich weigert, können Sie sich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden.
Nein. Ihr Arbeitgeber erfährt nichts davon. Die Kontonummer ändert sich nicht, und auf dem Konto steht nicht „P-Konto". Ihr Gehalt wird ganz normal überwiesen.
Beträge über dem Freibetrag können gepfändet werden. Deshalb ist es wichtig, den Freibetrag ggf. erhöhen zu lassen – etwa bei Kindergeld oder Unterhaltspflichten.
Ja. Ein P-Konto funktioniert wie ein normales Girokonto – Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlung und Online-Banking sind möglich, solange freies Guthaben vorhanden ist.
Die Bank hat 4 Geschäftstage Zeit. Bei akuter Pfändung empfiehlt es sich, den Antrag sofort schriftlich zu stellen und eine Bestätigung zu verlangen.
Ja – wenn Sie innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Pfändung die Umwandlung beantragen. Bereits eingefrorenes Geld bis zum Freibetrag wird dann wieder freigegeben.
SchuldenStop – Regionalgeschäftsstelle Stuttgart
Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. (BSD)
Stuttgart und Umgebung
Telefon: 07031 – 71 52 822
WhatsApp: 0173 – 83 50 000
E-Mail: info@schuldenstop.de

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