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Privatinsolvenz in Stuttgart – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (2026)

SchuldenStop Stuttgart · Aktualisiert März 2026 · 10 Min. Lesezeit

Die Reform der Restschuldbefreiung hat die Privatinsolvenz in Deutschland grundlegend verändert. Statt sechs Jahren dauert das Verfahren nach aktueller Gesetzeslage nur noch drei Jahre. Für Hunderttausende überschuldete Menschen in Baden-Württemberg bedeutet das: Ein finanzieller Neuanfang ist schneller möglich als je zuvor.

Doch viele Betroffene wissen nichts von der Gesetzesänderung – oder scheuen den ersten Schritt. Auf dieser Seite erklären wir den Ablauf, die Voraussetzungen, die Kosten und die Alternativen zur Privatinsolvenz.

Was hat sich geändert? 3 Jahre statt 6

Seit der Gesetzesreform beträgt die Restschuldbefreiung in Deutschland nur noch drei Jahre (früher sechs). Die Vorbereitung dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Das bedeutet: In weniger als vier Jahren kann eine vollständige Entschuldung erreicht werden – bei Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen.

Kurz erklärt: Restschuldbefreiung bedeutet, dass nach Ablauf der Wohlverhaltensphase alle verbleibenden Schulden erlassen werden – unabhängig von der Höhe. Sie starten finanziell bei Null.

Ablauf einer Privatinsolvenz – Schritt für Schritt

1

Außergerichtlicher Einigungsversuch (Pflicht)

Bevor Sie Insolvenz beantragen können, müssen Sie nachweisen, dass eine Einigung mit Ihren Gläubigern gescheitert ist. Dafür wird eine Bescheinigung nach § 305 InsO benötigt – ausgestellt von einer anerkannten Stelle. Der BSD e.V. stellt diese Bescheinigung im Rahmen der Zusammenarbeit aus.

2

Insolvenzantrag beim Gericht

Nach dem gescheiterten Einigungsversuch wird der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. In Stuttgart ist das das Amtsgericht Stuttgart. Alle Unterlagen werden im Vorfeld von den kooperierenden Fachanwälten vorbereitet.

3

Wohlverhaltensphase (3 Jahre)

Während dieser Phase führen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter ab. Sie können weiterhin arbeiten, ein P-Konto schützt Ihren Grundfreibetrag. Nach 3 Jahren werden die restlichen Schulden erlassen.

4

Restschuldbefreiung

Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung. Alle verbliebenen Schulden werden erlassen. Sie sind schuldenfrei und können finanziell neu anfangen.

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Die Gerichtskosten eines Insolvenzverfahrens können gestundet werden, wenn Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können. Die Stundung wird im Rahmen des Verfahrens beantragt. Das bedeutet: Auch ohne Vermögen können Sie den Antrag stellen.

Die Kosten im Überblick:

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Privatinsolvenz oder außergerichtliche Einigung?

Die Privatinsolvenz ist immer das letzte Mittel. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich – und oft die bessere Lösung: schneller, ohne Gerichtsverfahren und ohne Eintrag im Insolvenzregister.

Mögliche Alternativen zur Insolvenz:

Ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – von der Anzahl der Gläubiger, der Gesamtschuldhöhe und Ihrer finanziellen Situation. Der BSD e.V. und die kooperierenden Fachanwälte bewerten das im Rahmen der Zusammenarbeit.

Was passiert mit meinem Konto während der Insolvenz?

Während des Insolvenzverfahrens kann Ihr Konto weiterhin genutzt werden – vorausgesetzt, es ist als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eingerichtet. Das P-Konto sichert einen monatlichen Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden kann. Bei Kindergeld oder Unterhaltspflichten kann der Freibetrag erhöht werden.

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz in Stuttgart

Seit der Reform beträgt die Restschuldbefreiung 3 Jahre (vorher 6). Mit Vorbereitungszeit von ca. 3–6 Monaten ist ein Neuanfang in weniger als 4 Jahren möglich.
Ja. Sie können und sollten während der Wohlverhaltensphase arbeiten. Nur der pfändbare Anteil Ihres Einkommens wird abgeführt. Ihr Existenzminimum bleibt geschützt.
Ihre Mietwohnung ist in der Regel nicht betroffen. Sie können weiter dort wohnen. Bei Wohneigentum kann es allerdings zur Verwertung kommen – das hängt vom Einzelfall ab.
Die Eröffnung wird kurzzeitig im Insolvenzregister veröffentlicht und nach der Restschuldbefreiung gelöscht. Im Alltag bemerken die meisten Arbeitgeber und Bekannten nichts davon.
Ja – und das ist sogar der erste Ansatz. Zunächst wird geprüft, ob eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich ist. Nur wenn das scheitert, wird der Weg über die Privatinsolvenz vorbereitet.
Für den außergerichtlichen Einigungsversuch benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 305 InsO von einer anerkannten Stelle. Der BSD e.V. stellt diese aus. Für den Insolvenzantrag empfiehlt sich anwaltliche Begleitung – unsere kooperierenden Fachanwälte übernehmen das.
SchuldenStop – Regionalgeschäftsstelle Stuttgart
Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. (BSD)
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