Privatinsolvenz in Stuttgart – Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (2026)
Die Reform der Restschuldbefreiung hat die Privatinsolvenz in Deutschland grundlegend verändert. Statt sechs Jahren dauert das Verfahren nach aktueller Gesetzeslage nur noch drei Jahre. Für Hunderttausende überschuldete Menschen in Baden-Württemberg bedeutet das: Ein finanzieller Neuanfang ist schneller möglich als je zuvor.
Doch viele Betroffene wissen nichts von der Gesetzesänderung – oder scheuen den ersten Schritt. Auf dieser Seite erklären wir den Ablauf, die Voraussetzungen, die Kosten und die Alternativen zur Privatinsolvenz.
Was hat sich geändert? 3 Jahre statt 6
Seit der Gesetzesreform beträgt die Restschuldbefreiung in Deutschland nur noch drei Jahre (früher sechs). Die Vorbereitung dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Das bedeutet: In weniger als vier Jahren kann eine vollständige Entschuldung erreicht werden – bei Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen.
Ablauf einer Privatinsolvenz – Schritt für Schritt
Außergerichtlicher Einigungsversuch (Pflicht)
Bevor Sie Insolvenz beantragen können, müssen Sie nachweisen, dass eine Einigung mit Ihren Gläubigern gescheitert ist. Dafür wird eine Bescheinigung nach § 305 InsO benötigt – ausgestellt von einer anerkannten Stelle. Der BSD e.V. stellt diese Bescheinigung im Rahmen der Zusammenarbeit aus.
Insolvenzantrag beim Gericht
Nach dem gescheiterten Einigungsversuch wird der Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. In Stuttgart ist das das Amtsgericht Stuttgart. Alle Unterlagen werden im Vorfeld von den kooperierenden Fachanwälten vorbereitet.
Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
Während dieser Phase führen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter ab. Sie können weiterhin arbeiten, ein P-Konto schützt Ihren Grundfreibetrag. Nach 3 Jahren werden die restlichen Schulden erlassen.
Restschuldbefreiung
Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung. Alle verbliebenen Schulden werden erlassen. Sie sind schuldenfrei und können finanziell neu anfangen.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die Gerichtskosten eines Insolvenzverfahrens können gestundet werden, wenn Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können. Die Stundung wird im Rahmen des Verfahrens beantragt. Das bedeutet: Auch ohne Vermögen können Sie den Antrag stellen.
Die Kosten im Überblick:
- Erstgespräch bei SchuldenStop: Kostenfrei und unverbindlich
- Gerichtskosten: Können gestundet werden
- Anwaltskosten: Werden transparent vorab besprochen; in vielen Fällen über Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe abgedeckt
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Privatinsolvenz oder außergerichtliche Einigung?
Die Privatinsolvenz ist immer das letzte Mittel. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern möglich – und oft die bessere Lösung: schneller, ohne Gerichtsverfahren und ohne Eintrag im Insolvenzregister.
Mögliche Alternativen zur Insolvenz:
- Vergleich: Gläubiger stimmen einer reduzierten Zahlung zu (z. B. 30 % der Gesamtschuld)
- Ratenzahlung: Die Schuld wird in monatlichen Raten über einen vereinbarten Zeitraum getilgt
- Teilerlass: Ein Teil der Schuld wird erlassen, der Rest wird beglichen
Ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – von der Anzahl der Gläubiger, der Gesamtschuldhöhe und Ihrer finanziellen Situation. Der BSD e.V. und die kooperierenden Fachanwälte bewerten das im Rahmen der Zusammenarbeit.
Was passiert mit meinem Konto während der Insolvenz?
Während des Insolvenzverfahrens kann Ihr Konto weiterhin genutzt werden – vorausgesetzt, es ist als P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eingerichtet. Das P-Konto sichert einen monatlichen Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden kann. Bei Kindergeld oder Unterhaltspflichten kann der Freibetrag erhöht werden.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz in Stuttgart
Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. (BSD)
Stuttgart und Umgebung
Telefon: 07031 – 71 52 822
WhatsApp: 0173 – 83 50 000
E-Mail: info@schuldenstop.de
Weitere Informationen
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