Über unsLeistungenAblaufFAQKostenloses Erstgespräch
🇩🇪🇹🇷🇧🇬🇬🇧🇬🇷🇭🇷🇮🇹🇽🇰🇵🇱🇷🇴🇷🇺🇷🇸🇸🇾🇹🇭🇺🇦🇧🇦

StartseiteRatgeber › P-Konto Freibetrag 2026

SchuldenStop · März 2026 · 8 Min. Lesezeit

P-Konto Freibetrag 2026 — Berechnung, Erhöhung, Bescheinigung

Wenn Ihr Konto gepfändet wird, entscheidet ein einziger Betrag darüber, wie viel Geld Ihnen zum Leben bleibt: der P-Konto-Freibetrag. Dieser Betrag ist gesetzlich geschützt und kann nicht gepfändet werden — egal wie hoch Ihre Schulden sind.

Dieser Ratgeber erklärt, wie hoch der aktuelle Freibetrag ist, wie er berechnet wird, wie Sie ihn erhöhen können und was Sie dafür brauchen.

Freibeträge auf einen Blick (ab 1. Juli 2025, gültig bis 30. Juni 2026):

Grundfreibetrag (P-Konto): 1.560 € / Monat (§ 899 ZPO)

Grundfreibetrag (Lohnpfändung): 1.555 € netto / Monat (§ 850c ZPO)

Erhöhung 1. unterhaltsberechtigte Person: +585,23 €

Erhöhung jede weitere Person (bis 5.): +326,04 €

Vollständig pfändbar ab: 4.766,99 € netto

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der auf Ihrem P-Konto jeden Monat vor Pfändung geschützt ist. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt er 1.560 € (§ 899 Abs. 1 ZPO). Dieser Betrag gilt für alle Personen gleichermaßen — unabhängig von Einkommen, Familienstand oder Staatsangehörigkeit.

Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst, basierend auf dem steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a EStG.

Freibetrag erhöhen: Wann und wie?

Der Grundfreibetrag reicht für eine alleinstehende Person. Aber wenn Sie für andere Menschen finanziell verantwortlich sind, reicht er nicht. In folgenden Fällen kann der Freibetrag erhöht werden:

Kindergeld: Wenn Kindergeld auf Ihr P-Konto überwiesen wird
Unterhaltspflichten: Wenn Sie für Kinder, Ehepartner oder andere Personen unterhaltspflichtig sind
Sozialleistungen für Dritte: Wenn Leistungen für weitere Haushaltsmitglieder auf Ihr Konto eingehen (z. B. Bürgergeld für den Partner)

Für die Erhöhung benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Diese Bescheinigung muss der Bank vorgelegt werden und bestätigt, dass Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben.

Wer stellt die § 903-Bescheinigung aus?

Die Bescheinigung kann ausgestellt werden von anerkannten Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten, Sozialleistungsträgern (z. B. Jobcenter, Familienkasse) und Arbeitgebern (für bestimmte Einkommensbestandteile). SchuldenStop koordiniert die Erstellung dieser Bescheinigung über den Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. (BSD e.V.) und kooperierende Fachanwälte.

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Alleinstehend, keine Kinder
Grundfreibetrag: 1.560 €. Einkommen bis 1.560 € netto ist vollständig geschützt. Kein Geld wird gepfändet.

Beispiel 2: Alleinerziehend, 1 Kind
Grundfreibetrag: 1.560 € + 585,23 € (1. unterhaltsberechtigte Person) = 2.145,23 €. Zusätzlich wird das Kindergeld (250 € pro Kind) auf dem P-Konto geschützt.

Beispiel 3: Verheiratet, 2 Kinder
Grundfreibetrag: 1.560 € + 585,23 € (Ehepartner) + 326,04 € (2. Kind) + 326,04 € (3. Kind) = 2.797,31 €. Kindergeld wird zusätzlich geschützt.

Übertrag nicht verbrauchter Beträge

Wenn Sie in einem Monat weniger als den Freibetrag ausgeben, kann das restliche Guthaben in die folgenden drei Monate übertragen werden. Dieses übertragene Guthaben bleibt ebenfalls pfändungsgeschützt. Wichtig: Der Übertrag muss innerhalb der drei Folgemonate aufgebraucht werden, sonst kann er gepfändet werden.

P-Konto umwandeln — So funktioniert es

Jedes bestehende Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden — die Bank darf nicht ablehnen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Die Umwandlung muss innerhalb von 4 Werktagen erfolgen. Das Konto bleibt dasselbe, es wird lediglich der Pfändungsschutz aktiviert. IBAN, Daueraufträge und Lastschriften bleiben bestehen.

Wichtig: Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht direkt in ein P-Konto umgewandelt werden — hier muss zuerst ein Einzelkonto eingerichtet werden. Die Bank darf für das P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein normales Girokonto (BGH-Rechtsprechung).

P-Konto und Schufa

Die Umwandlung in ein P-Konto wird der Schufa gemeldet — aber nur, um sicherzustellen, dass nicht mehrere P-Konten bestehen. Die bloße Existenz eines P-Kontos führt nicht automatisch zu einem negativen Schufa-Eintrag. Negative Einträge entstehen durch unbezahlte Forderungen, nicht durch das P-Konto selbst.

Häufige Fragen zum P-Konto

Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 1.560 € pro Monat (seit 1. Juli 2025, gültig bis 30. Juni 2026). Mit Unterhaltspflichten und Kindergeld kann er deutlich höher liegen.

Muss ich die Freibetragserhöhung beantragen?
Ja. Der Grundfreibetrag gilt automatisch, aber jede Erhöhung muss durch eine § 903-Bescheinigung nachgewiesen und der Bank vorgelegt werden.

Was kostet die § 903-Bescheinigung bei SchuldenStop?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Die Erstellung der Bescheinigung wird über BSD e.V. und kooperierende Fachanwälte koordiniert. Die Kosten werden im Erstgespräch besprochen.

Kann die Bank Gebühren für das P-Konto erheben?
Nein. Ein P-Konto darf nicht teurer sein als ein normales Girokonto. Zusätzliche Gebühren für die Pfändungsbearbeitung sind rechtswidrig (BGH-Rechtsprechung).

Was passiert, wenn mein Einkommen den Freibetrag übersteigt?
Alles über dem Freibetrag kann vom Gläubiger gepfändet werden. Deshalb ist die korrekte Berechnung und rechtzeitige Erhöhung des Freibetrags entscheidend.

Weitere Ratgeber

Kontopfändung — Was tun? Soforthilfe
Privatinsolvenz — Ablauf, Dauer und Kosten
Schulden in Deutschland — Ihre Rechte

SchuldenStop — Regionalgeschäftsstelle Stuttgart

des Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V.
Rückmeldung innerhalb von 24–48 Stunden. Erstgespräch kostenlos. Bundesweit.

Kostenloses Erstgespräch

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. SchuldenStop koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. und kooperierenden Fachanwälten. Rechtliche Bewertungen, Gutachten und insolvenzrechtliche Schritte erfolgen ausschließlich durch diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.

Wir verwenden Cookies, Google Analytics und Meta Pixel, um unsere Website zu verbessern und Werbeanzeigen zu optimieren. Mehr erfahren