Startseite › Ratgeber › Privatinsolvenz
SchuldenStop · März 2026 · 8 Min. Lesezeit
Privatinsolvenz — Ablauf, Dauer und Kosten verständlich erklärt
Die Privatinsolvenz ist der gesetzliche Weg zur Schuldenfreiheit. Nach 3 Jahren werden alle verbleibenden Schulden erlassen — unabhängig von der Höhe. Kein Mindesteinkommen erforderlich, keine Mindestquote. Auch wer nichts verdient, kann diesen Weg gehen.
Dieser Ratgeber erklärt den kompletten Ablauf von Anfang bis Ende: Was passiert wann, was kostet es, und was müssen Sie wissen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
— Dauer: 3 Jahre (seit Reform vom 1. Oktober 2020)
— Ergebnis: Restschuldbefreiung — alle Schulden werden erlassen
— Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland (Staatsangehörigkeit egal)
— Kosten: Können vollständig gestundet werden (auch bei 0 € Einkommen)
— Schufa: Eintrag wird 6 Monate nach Restschuldbefreiung gelöscht
Schritt 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch (ca. 2–4 Monate)
Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, schreibt das Gesetz vor, dass zunächst eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern versucht werden muss (§ 305 InsO). Dabei wird jedem Gläubiger ein Vorschlag gemacht — zum Beispiel eine Ratenzahlung, ein Teilerlass oder eine Einmalzahlung.
Dieser Versuch muss durch eine geeignete Stelle nach § 305 InsO durchgeführt und bescheinigt werden. SchuldenStop koordiniert diesen Schritt über BSD e.V. und kooperierende Fachanwälte.
In vielen Fällen gelingt hier bereits eine Einigung — besonders wenn Gläubiger erkennen, dass die Alternative ein dreijähriges Insolvenzverfahren wäre, in dem sie möglicherweise gar nichts erhalten.
Schritt 2: Insolvenzantrag beim Amtsgericht
Wenn die außergerichtliche Einigung scheitert, wird der Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Der Antrag enthält ein vollständiges Verzeichnis aller Gläubiger und Forderungen, eine Aufstellung von Vermögen und Einkommen, den Antrag auf Restschuldbefreiung und den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten.
SchuldenStop koordiniert die Vorbereitung aller Unterlagen. Die rechtliche Prüfung, Erstellung und Einreichung erfolgt durch BSD e.V. und Fachanwälte für Insolvenzrecht.
Schritt 3: Eröffnung des Verfahrens
Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet das Insolvenzverfahren. Ein Treuhänder (Insolvenzverwalter) wird bestellt, der die Vermögensverhältnisse prüft und die Verteilung an die Gläubiger organisiert.
Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung gilt für Sie: Keine Zahlungen mehr an einzelne Gläubiger. Keine Inkasso-Briefe, keine Mahnungen, keine Pfändungen durch einzelne Gläubiger. Das Verfahren übernimmt alles zentral.
Schritt 4: Die Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)
Während der dreijährigen Laufzeit müssen Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen. Wie viel das ist, bestimmt die Pfändungstabelle. Wer unter dem Grundfreibetrag von 1.555 € netto (Lohnpfändungsgrenze) verdient, zahlt nichts.
Während dieser Zeit müssen Sie einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachgehen (oder sich um eine bemühen), Vermögensänderungen melden, keinen neuen unangemessenen Schulden aufnehmen und den Wohnsitzwechsel dem Gericht und dem Treuhänder mitteilen.
Schritt 5: Restschuldbefreiung
Nach 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Alle verbleibenden Schulden werden erlassen — endgültig und unwiderruflich. Sie sind schuldenfrei.
Ausgenommen sind lediglich Geldstrafen aus Straftaten, Bußgelder und Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen (z. B. Betrug).
Der Schufa-Eintrag über die Privatinsolvenz wird 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.
Wichtig: Die 100-Tage-Regel bei der Schufa
Seit der Schufa-Reform gilt: Wenn eine Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Eintragung vollständig bezahlt wird, wird der negative Eintrag bereits nach 18 Monaten gelöscht — statt der üblichen 3 Jahre. Das kann bei kleineren Schulden ein wichtiger Anreiz sein, schnell zu handeln, bevor eine Insolvenz nötig wird.
Selbstständige und Privatinsolvenz — geht das?
Selbstständige können keine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) beantragen, solange sie selbstständig tätig sind. Für sie gilt das Regelinsolvenzverfahren (§§ 11 ff. InsO). Der Unterschied: Im Regelinsolvenzverfahren gibt es eine Gläubigerversammlung und einen Insolvenzverwalter mit erweiterten Befugnissen. Die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ist aber auch hier möglich.
Wichtig: Wer die Selbstständigkeit aufgibt und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr selbstständig ist, kann die reguläre Privatinsolvenz nutzen. SchuldenStop informiert im kostenlosen Erstgespräch über beide Wege und koordiniert die nächsten Schritte.
Lottogewinn und Erbschaft während der Insolvenz
Während der Wohlverhaltensperiode müssen Sie Vermögenszuwächse melden — dazu gehören auch Lottogewinne und Erbschaften. Die Hälfte einer Erbschaft muss an die Insolvenzmasse abgeführt werden (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Bei einem Lottogewinn fließt der gesamte Betrag über dem Pfändungsfreibetrag in die Masse. Wer dies verschweigt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Die Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders betragen in der Regel ca. 2.000–3.000 €. Diese Kosten können vollständig gestundet werden — das bedeutet, Sie müssen sie erst nach Ende des Verfahrens in Raten zurückzahlen. Auch wer kein Einkommen hat, kann eine Privatinsolvenz durchführen.
Die Kosten für die Schuldnerberatung und die rechtliche Begleitung kommen dazu. Bei öffentlichen Beratungsstellen ist dies kostenlos — aber die Wartezeiten betragen oft 3 bis 6 Monate. SchuldenStop koordiniert die Beratung zu Konditionen, die sich an der Realität von Menschen mit Schulden orientieren.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz
Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
3 Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Danach werden alle restlichen Schulden erlassen.
Kann ich als ausländischer Staatsbürger Privatinsolvenz anmelden?
Ja. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland.
Was passiert mit meiner Wohnung während der Insolvenz?
Ihre Wohnung ist grundsätzlich nicht gefährdet. Der Treuhänder prüft nur, ob die Miete angemessen ist. Eigentumsimmobilien können jedoch zur Insolvenzmasse gehören.
Kann ich während der Insolvenz arbeiten?
Ja, Sie müssen sogar einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Einkommen bis zum Pfändungsfreibetrag bleibt Ihnen erhalten.
Was kostet das Erstgespräch bei SchuldenStop?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Dabei wird die Situation erfasst und der mögliche Weg besprochen.
Weitere Ratgeber
Schulden ohne Insolvenz lösen — Außergerichtliche Wege
P-Konto Freibetrag 2026
Kontopfändung — Soforthilfe
SchuldenStop — Regionalgeschäftsstelle Stuttgart
des Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V.
Rückmeldung innerhalb von 24–48 Stunden. Erstgespräch kostenlos. Bundesweit.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. SchuldenStop koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. und kooperierenden Fachanwälten. Rechtliche Bewertungen, Gutachten und insolvenzrechtliche Schritte erfolgen ausschließlich durch diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.