Kostenloser Online-Rechner · Stand 2026
Pfändungsrechner 2026
Berechnen Sie Ihren pfändungsfreien Betrag nach der aktuellen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO). Gültig ab 01.07.2025.
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Pfändungsberechnung
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Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Die Berechnung basiert auf der Pfändungstabelle 2025/2026 (§ 850c ZPO). Die tatsächlichen Freibeträge können im Einzelfall abweichen. SchuldenStop bietet keine Rechtsberatung an – die rechtliche Prüfung erfolgt durch kooperierende Fachanwälte.
Häufige Fragen
Pfändungsfreibetrag 2026
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 monatlich 1.560,00 €. Dieser Betrag ist vor Pfändung geschützt. Bei Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner) erhöht sich der Freibetrag entsprechend der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO.
Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) schützt Ihr Bankguthaben vor Kontopfändung. Die Lohnpfändungstabelle regelt, wie viel Ihr Arbeitgeber von Ihrem Gehalt an den Gläubiger abführen muss. Beide basieren auf denselben Grundfreibeträgen, schützen aber an unterschiedlichen Stellen.
Bei Unterhaltspflichten (Kinder, Ehepartner) erhöht sich der Freibetrag automatisch. Sie benötigen einen Nachweis, z. B. Kindergeldbescheid oder Unterhaltstitel. Für das P-Konto kann eine Bescheinigung nach § 850k ZPO erstellt werden. SchuldenStop koordiniert diesen Prozess.
Ja, der Pfändungsfreibetrag gilt für alle Einkommensarten – Gehalt, Rente, Selbstständigeneinkommen, Sozialleistungen. Entscheidend ist das monatliche Nettoeinkommen nach § 850c ZPO.
